FRAGEN ZUR BEHANDLUNG
Kinder und Jugendliche



Für die meisten Kinder ist das 9. oder 10. Lebensjahr günstig, um mit der Behandlung zu beginnen und in möglichst kurzer Zeit abzuschließen.

Eine frühere Behandlung ist sinnvoll bei:

  • Seitlichem Kreuzbiss
    (Wenn Ihr Kind zubeißt, liegen die Oberkieferseitenzähne weiter innen als die Unterkieferseitenzähne)
  • Schwenkung des Unterkiefers
    (Oberkiefer- und Unterkiefermitte stimmen nicht überein, das Kinn steht nicht mittig, oft in Kombination mit seitlichem Kreuzbiss)
  • Progenie
    (Wenn Ihr Kind zubeißt, liegen die oberen Schneidezähne hinter den unteren Schneidezähnen)
  • Sehr großer Abstand zwischen oberen und unteren Schneidezähnen
    (Dabei erscheinen die oberen Schneidezähne sehr weit vorstehend)
  • Frontoffener Biss
    (Im zugebissenen Zustand überlappen sich die oberen und unteren Schneidezähne nicht und die Zunge ist häufig sichtbar
  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
Nein.
In vielen Fällen ist es sogar günstiger, wenn bei Behandlungsbeginn noch Milchzähne vorhanden sind.
Nein.
Unser Ziel ist es, als erfahrene Behandler, den optimalen Behandlungsbeginn für Ihr Kind so zu wählen, dass die Behandlungsdauer möglichst kurz ist.
Nein.
Sie können direkt einen Termin mit uns vereinbaren.
Gesetzlich versichert:

Bringen Sie bitte Ihre gültige Krankenvesicherungskarte mit. Dann ist die Beratung für Sie kostenfrei.

Privat versichert:

Die Kosten für eine Erstberatung werden immer von Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe übernommen.
Bitte bringen Sie eventuell vorhandene Unterlagen (z. B. Röntgenbilder, Modelle) mit.

Damit Ihr Erstberatungstermin in unserer Praxis so angenehm und unkompliziert wie möglich verlaufen kann, haben Sie die Möglichkeit unseren Anamnesebogen auszudrucken und entspannt zu Hause auszufüllen.

Download Anmenesebogen ...  

Gesetzlich versichert:
Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Gesetzlich versichert:

In den meisten Fällen wird der Großteil der Kosten bei Kindern und Jugendlichen von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie bei jeder Rechnung, einen 20%igen Eigenanteil tragen, den Sie bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet bekommen.

Privat versichert:

Um Ihnen bestmögliche Kostentransparenz zu ermöglichen, senden wir Ihnen vor dem Behandlungsbeginn einen detaillierten Behandlungsplan zu, den Sie zur Abklärung der Kostenübernahme an Ihre Krankenversicherung/Beihilfe einreichen können. Erst nach Abklärung der Kosten wird mit der Behandlung begonnen. Gerne helfen wir Ihnen bei Rückfragen Ihrer Krankenversicherung weiter.
Die Antwort hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab, so dass sie nicht pauschal beantwortet werden kann. In vielen Fällen bringt eine Kombinationstherapie aus lockerer und fester Zahnspange die qualitativ besten Ergebnisse.
Ja.
Ihr Zahnarzt bleibt Ihr Ansprechpartner für allgemeinzahnärtzliche Fragestellungen, während wir als Kieferorthpäden auf die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert sind.

FRAGEN ZUR BEHANDLUNG
Erwachsene



Nein.
Sie können direkt einen Termin mit uns vereinbaren.
Gesetzlich versichert:

Bringen Sie bitte Ihre gültige Krankenvesicherungskarte mit. Dann ist die Beratung für Sie kostenfrei.

Privat versichert:

Die Kosten für eine Erstberatung werden immer von Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe übernommen.
Bitte bringen Sie eventuell vorhandene Unterlagen (z. B. Röntgenbilder, Modelle) mit.

Damit Ihr Erstberatungstermin in unserer Praxis so angenehm und unkompliziert wie möglich verlaufen kann, haben Sie die Möglichkeit unseren Anamnesebogen auszudrucken und entspannt zu Hause auszufüllen.

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Gesetzlich versichert:
Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Im Vordergrund einer kieferorthopädischen Behandlung steht nicht nur das Erzielen eines perfekten Lächelns, sondern in erster Linie die Beseitigung funktioneller Störungen, wie:

  • Zahnengstand. Dieser erhöht auf Grund erschwerter Reinigungsmöglichkeit die Wahrscheinlichkeit für Zahnfleischerkrankungen (Parodontitis) und Karies.
  •  
  • Fehlbelastungen einzelner Zähne. Diese können zu lokalen Auswirkungen (Zahnschmelzverlust, Schmelzrissen, Zahnfleischrückgang, empfindliche Zähne,...) und solchen auf den gesamten Körper führen (Kopfschmerzen, Nacken- und Schulterverspannungen, Tinnitus,...).

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und beinhaltet nur die häufigsten Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung. Grundsätzlich steht fest, dass sich negative Veränderungen, die Sie selber feststellen, in Zukunft weiter verstärken werden.

Lassen Sie sich in ruhiger Atmosphäre unverbindlich beraten!
Für ein schönes Lächeln ist es nie zu spät! Wir behandleln Menschen in jedem Lebensalter. Unsere bisher älteste Patientin war 82 und mit ihrem Ergebnis sehr zufrieden. 70-jährige Patienten sind in unserer Praxis häufiger anzutreffen.
Einzige Grundvoraussetzung ist ein gesunder Zahnhalteapparat.

Lassen Sie sich in ruhiger Atmosphäre unverbindlich beraten!
Im Vordergrund einer kieferorthopädischen Behandlung steht nicht nur das Erzielen eines perfekten Lächelns, sondern in erster Linie die Beseitigung funktioneller Störungen, wie:

  • Zahnengstand. Dieser erhöht auf Grund erschwerter Reinigungsmöglichkeit die Wahrscheinlichkeit für Zahnfleischerkrankungen (Parodontitis) und Karies.
  •  
  • Fehlbelastungen einzelner Zähne. Diese können zu lokalen Auswirkungen (Zahnschmelzverlust, Schmelzrissen, Zahnfleischrückgang, empfindliche Zähne,...) und solchen auf den gesamten Körper führen (Kopfschmerzen, Nacken- und Schulterverspannungen, Tinnitus,...).

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und beinhaltet nur die häufigsten Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung.

Lassen Sie sich in ruhiger Atmosphäre unverbindlich beraten!
Gesetzlich versichert:

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine kieferorthopädische Behandlung von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen. Nur in wenigen Ausnahmefällen, in denen eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie notwendig ist, erfolgt eine Kostenübernahme von Ihrer Krankenversicherung. Für Selbstzahler bieten wir gerne eine zinslose monatliche Ratenzahlung an. Lassen Sie sich in ruhiger Atmosphäre unverbindlich beraten!

Privat versichert:

Um Ihnen bestmögliche Kostentransparenz/-sicherheit zu ermöglichen, senden wir Ihnen vor dem Behandlungsbeginn einen detaillierten Behandlungsplan zu, den Sie zur Abklärung der Kostenübernahme an Ihre Krankenversicherung/Beihilfe einreichen können. Erst nach Abklärung der Kosten wird mit der Behandlung begonnen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei Rückfragen Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe weiter.
Ja.
Ihr Zahnarzt bleibt Ihr Ansprechpartner für allgemeinzahnärtzliche Fragestellungen, während wir als Kieferorthpäden auf die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert sind.