IMPRESSUM
Dr.Finken & Dr.Humberg



Dr. Winfrid Finken, Dr. Inge Humberg
Kieferorthopäden GbR
Ballplatz 2
55116 Mainz

Vertreten durch die Inhaber:


Dr. Winfrid Finken
Dr. Inge Humberg






Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Dr. Winfrid Finken
Dr. Inge Humberg




Gesetzliche Berufsbezeichnungen:

Berufsbezeichnung von Dr. Winfrid Finken,
Facharzt für Kieferorthopädie (verliehen von der Zahnärztekammer Nordrhein)

Berufsbezeichnung von Dr. Inge Humberg,
Facharzt für Kieferorthopädie (verliehen von der Zahnärztekammer Nordrhein)




Zuständige Aufsichtsbehörde:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Eppichmauergasse 1
55116 Mainz




Zuständige Kammern:

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Langenbeckstraße 2
55131 Mainz




Berufsrechtliche Regelungen:

   Zur Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz  

Die folgenden berufsrechtlichen Regelungen sind auf der Internetseite der Zahnärztekammer Rheinland-Pfalz unter dem Menüpunkt Berufs-/Sonstiges Recht hinterlegt.


Landesgesetz über die Kammern für die Heilberufe

„Heilberufsgesetz (HeilBG)“ Rheinland-Pfalz vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649; 1979 S. 22) , BS 2122-1, i. d. F. der Änderung durch das Dritte Landesgesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes vom 14. Juni 2004.


Berufsordnung

Gemäß § 14 i. V. m. § 19 des Heilberufsgesetzes vom 20. Ok­tober 1978 (GVBI. S. 649, 1979 S. 22), zuletzt geändert durch das Dritte Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes vom 14. Juni 2004 (GVBI. S. 332), BS 2122-1, tritt hiermit die von der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz am 19. November 2005 beschlossene und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 02. Februar 2006 (Aktenzeichen: 624-1 — 01 723-7.2) genehmigte neue Berufsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rheinland-Pfalz in Kraft.


Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz)

Vom 31. März 1952 (BGB1. I S. 221) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGB1 . I S.1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2001 (BGBl. I S. 3320).


Gebührenordnung

Gemäß § 14 i. V. m. § 19 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBI. S. 649, 1979 S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2004 (GVBI. 2004, S. 332), BS 2122-1, tritt die von der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz am 19./20. November 2004 mit Schreiben vom 2. Dezember 2004 (Aktenzeichen: 624-1 — 01 723-18.2) beschlossene Novellierung der Gebührenordnung und der dazugehörenden Anlage 1 — Gebührentarif — der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz in Kraft.






Hinweiserfordernis nach § 36 VSBG:

Wir weisen die Nutzer unseres Online-Angebotes darauf hin, dass unsere Praxis an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG nicht teilnimmt.



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